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Ein moderner Aufenthaltsbereich mit zahlreichen Sitzmöglichkeiten und großer Fensterfront

AGB

Zimmer & SuitenKulinarik
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN


Allgemeine Geschäftsbedingungen des WALD.WEIT Rheingau Hotel & Retreat c/o TT Hospitality GmbH & Co. KG.


1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge des WALD.WEIT Rheingau Hotel & Retreat (Hotel) mit Dritten (Kunde/n) über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung des Kunden, alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels und die Bereitstellung von Veranstaltungsräumen, Personal sowie zubereiteter Speisen und Getränkeleistungen.

1.2 Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Vertrag das generische Maskulinum verwendet. Die in diesem Vertrag verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

1.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme einer Reservierung und / oder Unterzeichnung eines Vertrags des Kunden durch das Hotel zustande.

2.2 Bei einer Buchung über die hoteleigene Website wird die Vertragsabschlussanfrage durch das Anklicken des Buttons „BUCHEN“ geschlossen. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen oder abzulehnen.

2.3 Erfolgt die Buchung durch eine dritte Person im Namen des Kunden, haftet dieser Dritte gemeinsam mit dem Kunden als Gesamtschuldner gegenüber dem Hotel.

2.4 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.


3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, VERZUG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern (Bruttopreise). Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht des Gasts selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe/Tourismusbeitrag.

3.4 Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Werktage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Für den Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können schriftlich im Vertrag festgelegt werden.

3.7 Das Hotel ist berechtigt, bei Check-In des Kunden im Hotel eine Sicherheitsleistung – 25 % der vereinbarten Vergütung bei Vorautorisierung mittels einer akzeptierten Kreditkarte, 25 % der vereinbarten Vergütung bei Baranzahlung oder Zahlung der vollen vereinbarten Vergütung mittels einer im EU-Zahlungsverkehr zugelassenen EC-Karte oder Girocard – zu verlangen.

3.8 Bei Verzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.9 In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine weitere Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.10 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine weitere angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.11 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen oder entscheidungsreifen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

3.12 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.


4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

4.1 Eine kostenfreie einseitige Vertragsauflösung durch den Kunden ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung bedarf der Textform.

4.2 Wurde zwischen dem Kunden und dem Hotel ein Termin für einen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart, kann der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dadurch Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels entstehen.

4.3 Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.

4.4 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume und/oder Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.

4.5 Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

4.6 Von dem Kunden geleistete Vorauszahlungen, Anzahlung und/oder Sicherheitsleistungen, die über den Zahlungsanspruch des Hotels hinausgehen, werden dem Kunden im Fall des Rücktritts unverzüglich zurückerstattet.



5. RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1 Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Das Hotel ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund von dem Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, wobei als Umstände höherer Gewalt beispielsweise, aber nicht abschließend Krieg, Streiks, von dem Hotel nicht verschuldete Folgen eines Arbeitskampfes bei dem Hotel, Unruhen, Enteignungen, Gewitter, Blitzeinschlag, Sturm, Pandemien, Grubenschäden, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen oder Bombenentschärfung im Umfeld des Hotels gelten

• Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein

• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist

• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig sind

• ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 der AGB vorliegt.

5.4 Im Fall einer Auflage durch örtlich zuständige Behörden und/oder eine Verordnung oder Verfügung der örtlich zuständige Regierung, die eine Aufrechterhaltung des Hotelbetriebs einschränken oder vollständig untersagen, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, von dem Vertrag außerordentlich zurückzutreten, soweit die Auflage, Verordnung oder Verfügung nicht unmittelbar und schuldhaft durch das Hotel verursacht oder veranlasst wurde und die vertragsgegenständliche Leistung des Hotels von der eingeschränkten oder vollständigen Untersagung des Hotelbetriebs erfasst wird.

5.5 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

5.6 Von dem Kunden geleistete Vorauszahlung, Anzahlung und oder Sicherheitsleistungen, die über den Zahlungsanspruch des Hotels hinausgehen, werden dem Kunden im Fall des Rücktritts unverzüglich zurückerstattet.


6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Die Mitnahme eines Pedelecs, E-Bikes und/oder eines Akkus eines Pedelecs oder E-Bikes auf das Zimmer ist nicht Gegenstand der Beherbergung und dem Kunden nicht erlaubt.

6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.


7. HAFTUNG DES HOTELS

7.1 Das Hotel haftet für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind für das Hotel zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 8 der AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Das Hotel haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 5 der AGB.

7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 5 der AGB.

7.5 Im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung sind Schadensersatzansprüche jedoch ausgeschlossen, es sei denn, das Hotel hat vorsätzliche oder grob fahrlässig gehandelt.


8. HAFTUNG DES KUNDEN

8.1 Raucht der Kunde in einem Zimmer (umschlossener Raum), verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens € 350,00 an das Hotel zu zahlen.

8.2 Das Hotel weist darauf hin, dass sämtliche Einrichtungsgegenstände, einschließlich der Dekoration, inventarisiert sind. Stellt das Hotel das Fehlen einzelner Gegenstände unmittelbar nach der Zimmerrückgabe oder innerhalb eines Tages nach Abreise fest, ist es berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Wiederbeschaffung in Rechnung zu stellen.

8.3 Das Hotel behält sich vor, Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kunden wegen Vandalismus, starker Verschmutzung von Zimmern und anderen Räumlichkeiten geltend zu machen.


9. HAUSTIERE

9.1 Das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet.

9.2 Hunde dürfen nur nach vorheriger Genehmigung in Textform des Hotels in vorgegebenen Zimmern gegen eine zu vereinbarende Gebühr untergebracht werden. Der Aufenthalt von Hunden in den Restaurationen – Außenbereiche ausgenommen – und im Spa ist untersagt.


10. RECHT AM EIGENEN BILD

10.1 Bei den Veranstaltungen des WALD.WEIT Rheingau Hotel & Retreat c/o TT Hospitality GmbH & Co. KG werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Das WALD.WEIT Rheingau Hotel & Retreat c/o TT Hospitality GmbH & Co. KG ist dazu berechtigt, Fotos und Filme der Veranstaltung für journalistische Fachartikel oder ihre eigene Internetpräsenz zu nutzen. Die Teilnahme des Kunden stellt eine eindeutig bestätigende Handlung dar, durch die er sich hiermit einverstanden erklärt. Weitere Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das WALD.WEIT Rheingau Hotel & Retreat c/o TT Hospitality GmbH & Co. KG können unter https://wald-weit.com/datensch... eingesehen werden.


11. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG

11.1 Die EU bietet zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung, wenn der Kunde Verbraucher ist, eine Plattform an, abrufbar unter:

11.2 https://ec.europa.eu/consumers...

11.3 Das Hotel ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für Dienstleistungen im Freizeitbereich: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de) teilzunehmen.


12. DATENSCHUTZ / SCHUTZ VON PERSÖNLICHEN INFORMATIONEN

Dem Vertragspartner ist bekannt, dass das Hotel alle für die Durchführung der vertraglichen Leistung erforderlichen Daten speichert und verarbeitet. Der Vertragspartner hat jederzeit das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Auskunft über diese Daten. Die Datenerhebung erfolgt nur in dem Umfang, der zur Vertragserfüllung notwendig ist. Sollte der Vertragspartner die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, behält sich das Hotel das Recht vor, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen, da es seine Leistungen in der aktuellen Organisationsform nicht mehr anbieten könnte.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen auf unserer Website (https://wald-weit.com/) hin.


13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

13.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr das für den Sitz des Hotels jeweils örtlich zuständige Gericht. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand das jeweils für den Sitz des Hotels örtlich zuständige Gericht. Das Hotel ist nach eigener Wahl berechtigt, den Kunden auch an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

13.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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